In der ambulanten Pflege nimmt die Versorgung von Menschen mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen und insbesondere Demenz einen immer größeren Raum ein. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und durch die Neufassung von § 45 SGB XI den Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen deutlich verbessert. Und damit nicht genug: In Zukunft sollen Pflegebedürftige mit einem höheren Budget für Pflegesachleistungen auch Betreuungsangebote nutzen können.
Für Ihren Pflegedienst entsteht durch diese Initiativen ein neues Betätigungsfeld, auf das auch der MDK bei seinen Qualitätsprüfungen mehr und mehr achten wird. Grund genug also, Betreuung als selbstverständlichen Teil in Ihre Versorgung zu integrieren – mit einem hochwertigen Leistungsangebot und engagierten Mitarbeitern.
Hier finden Sie die Materialien und Informationen, mit denen Sie für die Betreuung in der ambulanten Pflege nach § 45 SGB XI gut aufgestellt sind: Sie erfahren beim Durchblättern einer handlichen Broschüre, was Sie in Sachen Leistungsanspruch wissen müssen oder können Ihre Mitarbeiter z. B. mit Bildkarten, Anleitungen und Liedtexten ausstatten.