Ziel des neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) ist es, die Rechte der Pflegebedürftigen als Verbraucher besser zu schützen. Für Sie bedeutet das vor allem, dass Sie noch mehr als bisher Ihrer Informationspflicht nachkommen und Ihre Leistungen transparent machen müssen. Wie das geht und was Sie sonst noch bei der Umsetzung der neuen Regelungen beachten sollten, zeigt Ihnen dieser Download.
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