Gehörlose Jugendliche im Nationalsozialismus - Der „Bann G“ in der Hitlerjugend

Gehörlose Jugendliche im Nationalsozialismus

Berufliche Schulen | Gymnasium

Pädagogik & Psychologie

11. | 12. Klasse

3 Unterrichtsstunden

Beschreibung

Gegründet 1926 als nationalsozialistische Jugendorganisation, sollte die Hitlerjugend Kinder und Jugendliche frühzeitig an die nationalsozialistische Ideologie heranführen und sie auf den Krieg vorbereiten. Wer nicht den rassenbiologistischen Vorstellungen entsprach, wurde diskriminiert, verfolgt und ermordet. So erscheint es paradox, dass ab 1934 auch gehörlose junge Menschen aufgenommen wurden. Am Beispiel des „Bann G“ setzen sich die Schülerinnen und Schüler damit auseinander, wie gehörlose Jugendliche scheinbar in die „Volksgemeinschaft“ inkludiert wurden. Die Lernenden beurteilen den Umgang mit Menschen mit Behinderungen in der Zeit des Nationalsozialismus aus heutiger Sicht.
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# Erziehung im Nationalsozialismus
# Hitlerjugend
# NS-„Euthanasie“
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Kompetenzen

Klassenstufe:11–12
Dauer:3 Unterrichtsstunden
Kompetenzen:Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Reflexionskompetenz, Urteilskompetenz
Inhalt:Erziehung im Nationalsozialismus, Hitlerjugend, NS-„Euthanasie“, UN-Behindertenrechtskonvention, Inklusion

Inhaltsangabe

1. Stunde

Thema:„Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“
M 1„Bann G“ – Gehörlose Jugendliche in der Hitlerjugend?
M 2„Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 (Primärtext)
M 3„Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 (Sekundärtext)
Inhalt:In dieser Stunde befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ als Hinführung zum Thema „Bann G“.

2./3. Stunde

Thema:„Bann G“ – Gehörlose Jugendliche in der Hitlerjugend?
M 4Der „Bann G“ der Hitlerjugend – Ein Gruppenpuzzle
M 5Über die Entstehung des „Bann G“
M 6Über die Erziehung im „Bann G“
M 7Über die Ziele nationalsozialistischer Propaganda
M 8Inklusive Bildung als Menschenrecht: Die UN-Behindertenrechtskonvention
Inhalt:In dieser Doppelstunde setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Geschichte des „Bann G“ auseinander und diskutieren die Integration bzw. den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen in der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“. Abschließend bewerten sie den Umgang mit Menschen mit Behinderungen im Nationalsozialismus anhand der UN-Behindertenrechtskonvention von 2008.

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