Zwischen Bildungsauftrag und Gesetz
Schulrechtliche Grundlagen im Überblick
Schulrecht umfasst weit mehr als das Einhalten von Regeln im Schulalltag. Es bildet das rechtliche Fundament, auf dem schulisches Handeln basiert. Dazu zählen unter anderem das Dienstrecht für Lehrkräfte, das Personalrecht sowie Regelungen zu Aufsicht, Schulpflicht und Mitbestimmung. Wichtig ist: Schulen sind Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und müssen ihr Handeln rechtsstaatlich legitimieren. Schüler:innen sind heute als Rechtssubjekte anerkannt und können ihre Grundrechte auch innerhalb der Schule geltend machen. Daraus folgt für Lehrkräfte und Schulleitungen eine klare Verantwortung – z. B. im Umgang mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, bei Elterninformationen oder bei der Mitwirkung in schulischen Gremien.
Ein wichtiger Aspekt im Kontext Schulrecht ist auch das Verhältnis zum Schulträger. Lehrkräfte und Schulleitungen haben das Recht, Informationen vom Träger einzufordern oder in Verhandlungen zu treten, z. B. bei Fragen zu Digitalisierung oder Infrastruktur. Dieses Recht ist Teil der schulischen Mitgestaltung und sollte aktiv genutzt werden.