Wenn die Schulleitung Coronaschutzmaßnah-men boykottiert - Die rechtlichen Folgen

Wenn die Schulleitung Coronaschutzmaßnah-men boykottiert

Alle Schulformen

Übergreifend

Beschreibung

Auch in der Gruppe der Schulleitungen und Lehrkräfte gibt es Personen, die die in der Schule geltenden Coronaschutzmaßnahmen ablehnen. Ein Problem entsteht insbesondere dann, wenn aus der ablehnenden Haltung ein Boykottverhalten wird. In diesem Beitrag wird ein solches Verhalten der Leiterin einer nordrhein-westfälischen Grundschule unter dienstrechtlichen Aspekten behandelt. Der Fall basiert auf einer erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf) und der diese bestätigenden Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW). Im Mittelpunkt stehen sowohl die möglichen dienstrechtlichen Folgen als auch das beamtenrechtliche Institut der Remonstration für den Fall, dass eine Schulleitung oder Lehrkraft eine Coronaschutzmaßnahme als rechtswidrig ansehen sollte.

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