Das neue Masernschutzgesetz - Neue Pflichten für Eltern und Schüler - zusätzliche Aufgaben für Schulleitungen

Das neue Masernschutzgesetz

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Schulentwicklung

Beschreibung

Zum 1. März 2020 trat das sog. „Masernschutzgesetz“ (offizielle Bezeichnung: Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention) in Kraft. Es begründet erstmalig eine bundesgesetzliche Impfpflicht für bestimmte Personen gegen eine Infektionskrankheit. Der Beitrag bietet – da das Gesetz erst seit einigen Tagen in Kraft getreten ist – nur einen allerersten
Einstieg in die Sach- und Rechtsmaterie.

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