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Das neue Masernschutzgesetz

Neue Pflichten für Eltern und Schüler - zusätzliche Aufgaben für Schulleitungen

Alle Schulformen
Schulentwicklung
Schulleitung
04.03.2020
R0323-101190
9,95 €
inkl. MwSt.
Beitrag (Digital)

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Beschreibung

Zum 1. März 2020 trat das sog. „Masernschutzgesetz“ (offizielle Bezeichnung: Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention) in Kraft. Es begründet erstmalig eine bundesgesetzliche Impfpflicht für bestimmte Personen gegen eine Infektionskrankheit. Der Beitrag bietet – da das Gesetz erst seit einigen Tagen in Kraft getreten ist – nur einen allerersten
Einstieg in die Sach- und Rechtsmaterie.

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